1. Gültigkeit
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Ausrichtung von Motorrad-Events, Fahrsicherheits-, Kurven-, Sportfahrer-, Renntrainings und Rennveranstaltungen, ausgerichtet von der PR Event GmbH, Reußkamp 32, 23560 Lübeck, Eventbezogen auftretend als Art Motor.
Die PR Event GmbH ist als Eigentümerin des Namens berechtigt, Name, Logo sowie alle bezogenen Namen und Inhalte von Art Motor zu verwenden.
Die PR Event GmbH und Art Motor werden nachstehend als „der Veranstalter“ bezeichnet, teilnehmende Fahrer, die eine Nennung („Buchung“) abgegeben und abgeschlossen haben, als „Teilnehmer“. Eine Nennung („Buchung“) gilt als abgeschlossen, wenn der Nenn-(Buchungs) -betrag vollständig bezahlt und dessen Empfang vom Veranstalter bestätigt wurde.
Die Geschäftsbedingungen gelten nur bei vorherigem schriftlich dokumentiertem Einverständnis der beteiligten Parteien oder anderer Dokumentation eines eingegangenen Geschäftsverhältnisses.
2. Abschluss und Inhalt des Vertrages, Rücktritt des Veranstalter
Der Vertrag ist mit schriftlicher Bestätigung seitens des Veranstalters dem Teilnehmer gegenüber gültig.
Der Vertragsinhalt und die entsprechenden Leistungen gehen aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für die spezifizierte Dauer, wie auch aus der Nennbestätigung/Rechnung hervor. Keine andere Form der Vertragsspezifikation ist gültig, außer im Falle eines schriftlich dokumentierten Einverständnisses beider Parteien.
Im Falle höherer Gewalt, des Ausbleibens einer Mindestanzahl an Teilnehmern, Absage durch den Betreiber der Rennstrecke oder aus weiteren Gründen von angemessener Triftigkeit (auch Datenverarbeitung) behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom bestehenden Vertrag zurückzutreten oder sein Leistungsangebot den Erfordernissen anzupassen. In diesem Falle ist das entrichtete Nenngeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € / Tag an den Teilnehmer zurückzuerstatten oder seitens des Veranstalters ein Angebot zum Rücktritt bei voller Rückerstattung zu unterbreiten. Absagen wg. Covid-19 fallen nicht hierunter, hier wird Betroffenen, die die Nenngebühr vollständig bezahlt haben, eine Gutschrift angeboten (siehe 4.2). Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können nicht geltend gemacht werden, außer im Falle von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters oder seiner Stellvertreter. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Einbußen der Fahrzeit durch entsprechende Vorfälle, erschwerende Umstände, Schäden am Fahrzeug oder schlechte Wetterbedingungen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung des Nenngeldes.
3. Zahlungsmethoden und -fristen
Der Teilnehmer überweist die Nenngebühr sowie die Kosten zusätzlicher gewünschten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Nennung. Für diese Dauer ist die Teilnahme an der Veranstaltung vorbehaltlich gesichert. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, über den Platz ohne weitere Nachricht an den bisherigen Kunden anderweitig zu verfügen. Der Veranstalter ist nicht für eine zeitige und korrekte Ausführung der Bezahlvorgangs verantwortlich. Ein eindeutiger Zahlungsnachweis muss seitens des Teilnehmers auf Anfrage erbracht werden. Ausschlaggebend ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
3.1 Abbuchung
Lastschriftverfahren wird nicht angeboten.
3.2 Paypal
Alle vom Buchungssystem vorgeschlagenen Zahlweisen sind zulässig. Sollte eine Zahlung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist dieser berechtigt, eine Zahlung auf anderem Wege zu verlangen und eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zu erheben.
3.3 Scheckzahlung
Schecks sind als Zahlungsmittel nicht zulässig.
3.4 Barzahlung
Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Nenngebühr sowie das Entgelt für zusätzliche Dienstleistungen wie ausgewiesen innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Dieser Betrag ist, wie mit Nennungseingang bestätigt, nicht später als innerhalb von 10 Tagen nach Buchung zu bezahlen. Der fällige Betrag ist beim Nennvorgang und in der Nennungsbestätigung angegeben und richtet sich nach der zeitlichen Entfernung des Buchungszeitpunktes bis zum Beginn der Veranstaltung, definiert als Öffnen des Eventbüros.
Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Beträge einzufordern, sofern Beträge nicht innerhalb der vorher mit Nennungseingang und Nennungsbestätigung vereinbarten Frist beglichen werden. Zudem kann der Veranstalter Sofortüberweisung sowie andere Zahlungsmethoden als Alternativen zum Ausgleich anbieten.
Erfolgt die Nennung erst während der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, einen Betrag in Höhe von 20 € zusätzlich zur fälligen Nenngebühr zu erheben. Sollte der fällige Betrag erst nach der eingeräumten Zahlungsfrist eingehen, ist es dem Veranstalter gestattet, die Nennung ohne weitere Zahlungsaufforderungen für ungültig zu erklären und/oder vom vereinbarten Vertrag ohne weitere Nachricht zurückzutreten.
3.5 Rechnungslegung
Nennbestätigungen haben Rechnungsstatus und sind gültig als solche. Reverse Charge-Rechnungen werden ausschließlich an Händler und Mitveranstalter nach Unterzeichnung eines Partnervertrages erstellt.
4. Nennschluss, Absage und Rücktritt (Stornierungsbedingungen, Nenngeldrückerstattung)
Der Nennungsschluss liegt 2 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag der jeweiligen Veranstaltung. Bei späterer Anmeldung erhöht sich der Teilnahmepreis.
Teilnehmer haben das Recht, ihre Nennung zu widerrufen. Die Absage der Teilnahme ist dem Veranstalter via E-Mail (kontakt@artmotor.de) mitzuteilen. Der Erstattungsanspruch richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage.
4.1 im Falle der Veranstaltungsdurchführung
Veranstaltungsbeginn ist die Öffnung der Anmeldung am Vortag des ersten Fahrtages des Kunden auf der Strecke
Ohne Veranstaltungsrücktrittsservice
Mit Veranstaltungsrücktrittsservice (Kosten: 20 € pro Veranstaltungstag)
Ab Veranstaltungsbeginn kann der Veranstaltungsrücktrittsservice nicht mehr genutzt werden.
4.2 im Falle der Absage der Veranstaltung wegen behördlicher Auflagen
Nenngebühr wird zu 100% (abzüglich eventuell entstandener Kosten durch Zahlungsgebühren (PayPal, Kreditkarte) in Form eines Gutscheines erstattet.
4.3 Ersatzfahrer
Teilnehmer haben das Recht, einen Ersatzfahrer für den Umfang ihrer Nennung zu benennen. Die Weitergabe von Teilen der Nennung, mithin einzelne Tage oder einzelne Sessions, ist aus Gründen der Sicherheit und Veranstaltungsqualität nicht zulässig. Eine erneute Übertragung des Startplatzes durch den nachgerückten Teilnehmer ist danach nicht mehr möglich. Versicherungsleistungen sind nicht übertragbar.
Wer seine Nennung oder Teile seiner Nennung, ohne Benachrichtigung und formelle Einwilligung des Veranstalters weitergibt, handelt grob fahrlässig und wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Die Benennung eines Ersatzfahrers erhält erst Gültigkeit, wenn in nicht mehr als 48 Stunden nach Benennen des Ersatzfahrers die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 € und die Differenz zwischen entrichtetem Nenngeld und dem zum Zeitpunkt der Benennung des Ersatzfahrers gültigen Preis beglichen wurde.
Erfolgt diese Zahlung nicht innerhalb der o.a. Frist, wird der Platz storniert und gelten die unter Punkt 4 aufgeführten Stornobedingungen.
5. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
Der Teilnehmer trägt die zivilrechtliche wie strafrechtliche Verantwortung für jeglichen durch ihn oder sein Fahrzeug verursachten Schaden, sofern nichts Gegenteiliges in den Geschäftsbedingungen festgehalten ist.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass er auf jegliche Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter, dem Rennstreckenbetreiber, den Streckenposten, dem medizinischen Personal, Sponsoren oder jeglichen anderen Vertretern oder Assistenten der obengenannten verzichtet.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Situationen, die durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten der oben genannten Personen zustande kommen und zu Verletzungen von Leib und Leben führen.
Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber anderen Teilnehmern oder ihren Fahrzeugen, Besitzer oder Fahrer der anderen Fahrzeuge in Verbindung mit dem Training oder dem Wettbewerb. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Situationen, die durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten der oben genannten Personen zustande kommen und zu Verletzungen von Leib und Leben führen.
Der Teilnehmer ist gegenüber dem Veranstalter sowohl für sein Fahrzeug als auch für jede andere Person, die sein Fahrzeug im Zusammenhang mit der Veranstaltung nutzt, haftungspflichtig. Er ist verpflichtet, hierfür ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
6. Schutzkleidung
Zusätzlich zu auf Rennstrecken vorgeschrieben Schutzkleidung (unbeschädigter Integralhelm, einteilige oder zweiteilige Lederkombi mit solider Verbindung von Hose und Jacke, Lederstiefel und Lederhandschuhe) verpflichtet sich der Teilnehmer zum Tragen eines Rückenprotektors, sofern dieser nicht Teil der getragenen Kombi ist (je nach Rennstrecke sind auch Textilkombis möglich). Sofern der Teilnehmer für den Rennstreckeneinsatz nicht geeignete oder zugelassene Kleidung trägt, behält der Veranstalter sich vor, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Nenngeldes von der Veranstaltung auszuschließen.
7. Technische Bestimmungen
Das Fahrzeug muß sich in einem technisch einwandfreien Zustand gefinden. Spiegel, Nummernschildhalter und andere hervorstehende Teile müssen vor dem Veranstaltungsbeginn durch den Teilnehmer entfernt werden (je nach Rennstrecke). Scharfe Kanten sind unzulässig und müssen entsprechend entfernt oder entschärft werden. Front-, Rück- und Bremsleuchten müssen entweder entfernt oder vollständig mit Klebeband abgeklebt und gesichert werden. Das durch das Fahrzeug erzeugt Geräusch darf das durch den Rennstreckenbetreiber festgelegte Limit nicht übersteigen. Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer (je nach Rennstrecke) ist gut sichtbar auf der Front des Fahrzeuges anzubringen.
Für mehrtägige Rennveranstaltungen ist außerdem die Ölablassschraube mit Draht zu sichern, und das Kühlsystem des Fahrzeugs ausschließlich mit Wasser zu befüllen.
Bei Nichtbeachtung der durch den Veranstalter oder Rennstreckenbetreiber vorgegebenen technischen Vorschriften behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betreffenden Fahrzeuge und/oder Teilnehmer von der Veranstaltung ohne Recht auf Erstattung oder Ermäßigung des Nenngeldes auszuschließen.
8. Verhalten während der Veranstaltung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters wie auch den Anweisungen des Rennstreckenbetreibers sowie der durch diese autorisierten Personen Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, an den Fahrerbesprechungen teilzunehmen. Nichtteilnahme kann den Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung der Nenngebühr zur Folge haben. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Verantwortung für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Anlagen.
Während der gesamten Veranstaltung verpflichtet sich der Teilnehmer zu einer Verhaltensweise, die weder ihn selbst noch andere Teilnehmer gefährdet.
Schrittgeschwindigkeit ist die einzig zulässige Geschwindigkeit in Fahrerlager und Boxengasse.
Es ist untersagt, aus welchem Grunde auch immer auf der Strecke anzuhalten.
Es ist möglich, dass unterschiedlich schnelle Fahrer während einer Session die Strecke nutzen, weshalb besondere Vorsicht und gegenseitiger Respekt auf der Rennstrecke oberstes Gebot sind.
Der Konsum von Alkohol ist während der Betriebszeiten der Veranstaltung strengstens untersagt. Fahrer werden vom gesamten Veranstaltungsbetrieb ausgeschlossen, sollte sich eine Situation ergeben, in der sie durch die Einnahme von Alkohol, anderen Drogen und Medikamenten in ihrer Fähigkeit des Fahrens eingeschränkt sind. Um Sicherheit während der Veranstaltung zu gewährleisten, ist diesen Anweisungen unter allen Umständen Folge zu leisten. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer ohne Recht auf Rückerstattung oder Ermäßigung der Nenngebühr von der Veranstaltung auszuschließen.
9. Transponder
Das Fahrzeug jedes Teilnehmers ist mit einem Transponder auszustatten (je nach Rennstrecke auch RFID-Transponder). Aus Sicherheitsgründen sind Fahrer, deren Fahrzeug nicht mit einem Transponder ausgestattet ist, von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern. Bei Pokal- und Meisterschaftsveranstaltungen mit Rennbetrieb werden die Zeiten aller Teilnehmer veröffentlicht. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern. Die Übergabe der Transponder erfolgt gegen die Einbehaltung einer Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell ca. 618 € brutto). Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, werden 10 € pro Tag bis zum Tag der Rückgabe vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
10. Fotografie und Veröffentlichung von Rundenzeiten
Jegliche Fotos oder Videos, die während der Veranstaltung für den Veranstalter, Teilnehmer oder deren Team aufgenommen werden, dürfen ohne deren Einverständnis durch den Veranstalter veröffentlicht werden. Durch Teilnahme an der Veranstaltung erklärt die betreffende Person ihre Zustimmung zu § 22 des Urhebergesetzes.
Eine gewerbliche Betätigung durch einen Teilnehmer oder eine der oben genannten Parteien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig. Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer oder die betreffende Partei ohne weitere Hinweise oder vorherige Warnungen von der Veranstaltung auszuschließen. In einem solche Falle ergibt sich keinerlei Anrecht auf eine Ermäßigung oder Rückerstattung des entrichteten Nenngeldes.
11. Datenschutz
Während des Beginns, der Durchführung und jeglichem Verkehr zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter werden Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorlagen durch den Veranstalter gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Teilnahme stimmt der Teilnehmer diesen Bedingungen zu.
Der Veranstalter versichert hiermit, dass Teilnehmerdaten nicht an Dritte weitergegeben werden, außer er wird hierzu gesetzlich verpflichtet oder durch den Teilnehmer hierzu autorisiert. Dem Datenschutzgesetz wird überdies Folge geleistet, sollte der Veranstalter die Dienste von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Jegliche vertrauliche Information, die der Teilnehmer während des Anmeldeprozesses oder via E-Mail bekanntgibt (Name, Kontaktdaten, etc.), werden ausschließlich durch den Veranstalter verwendet oder für Zwecke, zu denen die Informationen zugänglich gemacht wurden.
Der Veranstalter versichert, die Daten nur an Liefer-/Zustelldienste weiterzugeben, sofern diese für eine Zustellung an den Teilnehmer notwendig sind. Für die Durchführung des Zahlungsvorganges werden die entsprechenden Daten ausschließlich an die mit der Durchführung betraute Bank weitergegeben. Persönliche Angaben, die auf der Website des Veranstalters eingegeben wurde, werden nur gespeichert, bis dem Ziel dieser Eingabe Genüge getan wurde. Unter Rücksichtnahme auf Steuer- und Handelsgesetze kann dies zu einer Speicherdauer von bis zu 10 Jahren führen.
Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Daten zu Werbezwecken verwendet werden (per Post, E-Mail oder Telefon) und in gegebenem Fall an andere Anbieter weitergegeben werden. Der Teilnehmer kann diese Zustimmung jederzeit durch Nachricht an den Veranstalter oder seine autorisierten Stellvertreter widerrufen.
Sollte der Teilnehmer Einwände gegenüber der Sicherung seiner Daten haben, oder diese sich entsprechend verändert haben, wird der Veranstalter für das Löschen, Korrigieren oder Blockieren der Daten über mögliche Wege in Übereinstimmung mit dem rechtlichen Rahmen verfügen. Soweit möglich, wird dies auch für an Drittanbieter weitergegebene Daten in die Wege geleitet. Falls gewünscht, kann der Teilnehmer kostenfrei die ihn betreffenden, beim Veranstalter gespeicherten Daten zu erfragen. Der Veranstalter ist berechtigt, den dadurch entstehenden Aufwand zu berechnen. erhalten. Für sämtliche Fragen betreffend Datenerfassung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten, oder Anfragen zur Löschung, Korrektur, oder Blockade persönlicher Informationen wird der Teilnehmer gebeten, sich an folgende Adresse zu wenden:
ART MOTOR
PR Event GmbH
Reußkamp 32
23560 Lübeck
Telefon: +49 151 67787404
E-Mail: kontakt@artmotor.de
12. Abschließende Bemerkungen
Der Zahlungsort und -empfänger ist angegeben als der Hauptsitz der PR Event GmbH, 23560 Lübeck. Im Falle eines Rechtsstreites ist der Gerichtsstand der der PR Event GmbH, Reußkamp 32, 23560 Lübeck oder das nächstgelegene verantwortliche Gericht.